




10.07.2026 – Sachstand / Regionale Planungsgesellschaft Ostthüringen
„Die sich aus den Einwendungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergebenden Belange sind bisher nicht abschließend gegen- und untereinander abgewogen worden. Es ist zurzeit auch nicht abzusehen, welchen zeitlichen Rahmen diese Arbeiten in Anspruch nehmen werden. Sobald diese Basis vorliegt, wird der Plangeber auf dieser Basis zu entscheiden haben, ob und welche Änderungen er am Planentwurf vornehmen wird. Er muss sowohl die einzelnen Belange gewichten als auch auf dieser Grundlage entscheiden, welche Gebiete in welchem Zuschnitt final als Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden sollen.
Falls Änderungen an den textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Planentwurfs notwendig sind, z. B. durch Veränderung der Kulisse, des Zuschnitts von Windenergiegebieten (Vergrößerung, Verkleinerung, Entfall, Neuaufnahme) muss ein 2. Planentwurf erarbeitet und in die erneute Beteiligung gegeben werden. Dieses Beteiligungsverfahren wird entsprechend den maßgeblichen Rechtsgrundlagen (§ 9 Abs. 2 bzw. 3 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz) durchgeführt.
Falls aber im Ergebnis der Abwägung keine derartigen Änderungen notwendig sind, ist der nächste Schritt der Beschluss des Plangebers zur Einreichung des Plans zur Genehmigung.“
Die nächsten Gremiensitzungen des Plangebers finden am 11.09.2026 (bei Bedarf) sowie am 04.12.2026 statt. Die Sitzungsorte sind noch nicht festgelegt. Diese werden mit den zu behandelnden Tagesordnungen auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft sowie im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gegeben.
Auswertung der Stellungnahmen
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind nach Auskunft der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen mehr als 4.550 Stellungnahmen eingegangen (Unterschriftenlisten nicht eingerechnet).
Eine Entscheidung über den Sachlichen Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ wurde durch das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung unter Georg Maier am 11.11.2025 zunächst zurückgestellt. Damit entfaltet der sachliche Teilplan zunächst auch keine Wirkung.
Diese Entscheidung aus Erfurt kann als umsichtig bewertet werden, da sie Raum für eine vertiefte Prüfung und weitere Abwägungen lässt.
Antwortschreiben (PDF)
Quelle: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/tsk/beteiligung/themen/1053139 (Stand: 18.09.2025, 1.278 Stellungnahmen)
Stellungnahme zu W-51 (PDF)
Achtung!
Bürgerbeteiligung bis zum
15. September 2025
Positionen:
- Wiederbewaldung statt Industrialisierung
Statt naturnaher Wiederbewaldung werden durch den Borkenkäfer geschädigte Waldflächen für Windanlagen dauerhaft versiegelt und zerstört.
2. Schäden an Böden und Wasserhaushalt
Bau und Betrieb von Windanlagen führen zu Bodenerosion und beeinträchtigen den natürlichen Wasserhaushalt.
3. Bedrohung von geschützten Tierarten
Windräder zerstören wichtige Lebensräume von Schwarzstorch, Fledermaus und anderen geschützten Arten.
4. Verlust von Landschaftsbild und Schutzgebietsqualität
Die fernsehturmhohen Windräder entstellen das charakteristische Panorama und mindern den Schutzcharakter des nationalen Naturmonuments Grünes Band Thüringen, das Landschaftsschutzgebiet Thüringer Schiefergebirge, den Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale sowie den Naturpark Frankenwald.
5. Verlust historischer Kulturlandschaft, Tourismus und Erholung sind gefährdet
Der traditionsreiche Rennsteig wird durch Windräder optisch und kulturell beeinträchtigt und unwiederbringlich gestört.
6. Gefährdung des UNESCO-Welterbe-Status am Grünen Band Thüringen
Geplante Windkraftanlagen gefährden die Einzigartigkeit und Unversehrtheit sabotieren die Bemühungen um Anerkennung als UNESCO-Weltnatur- und -kulturerbe.
7. Gefährdung der Dorfzukunft
Windräder in Wohn- und Erholungsnähe mindern Lebensqualität, führen zu Wertverlust von Immobilien, Abwanderung und sozialen Konflikten innerhalb der Dorfgemeinschaften.
8. Brand- und Katastrophengefahr
Fehlende Infrastruktur und die abgelegene Lage erschweren Löschung und Rettungsmaßnahmen bei Bränden oder Unfällen an Windrädern im Wald.
9. Gesundheitliche Belastungen
Langfristige Lärmemissionen (einschließlich Infraschall) sowie periodischer Schattenwurf durch Rotorbewegungen können Schlafstörungen, Stress und gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen.
10. Grenzüberschreitende Auswirkungen
Burgruine Lichtenberg, internationale Musikbegegnungsstätte Haus Marteau – Die direkte Nähe zu Bayern wird völlig ignoriert, obwohl Windräder auch die dortige Landschaft und Bevölkerung massiv beeinträchtigen können – ohne Rücksicht auf grenzüberschreitende Interessen.
11. Nicht genutzte Alternativstandorte
Weniger konfliktträchtige, windstarke Standorte mit verträglichen Abständen zu Siedlungen werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Wichtige Dokumente:
Hier soll der Windpark entstehen:
Hier können Sie Fragen stellen:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Regionale Planungsstelle Ostthüringen
Puschkinplatz 7
07545 Gera
0361 / 57 334-4400
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